Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kurse der freien Dozenten „Brandschutz Protect Sven Ockenfels“, Markusweg 10, 50999 Köln, sowie „Brandschutz Protect Felix Baum“, Burgstraße 1 56305 Puderbach, nachfolgend Anbieter genannt.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit dem Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an. Es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistung vorbehaltlos ausführt.

Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem Anbieter gilt für den Kunde als geschlossen, bei Buchung eines Kurses im Online-Kalender auf der Homepage des Anbieters „https://brandschutzhelfer-koeln.de“ oder „https://brandschutz-protect.de“, oder wenn dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zugeht, oder der Anbieter mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Angemeldete Personen, welche nicht am Lehrgang teilnehmen werden nach Punkt 3.1 dieser AGB in Rechnung gestellt.

3. Rücktritt

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

3.1 Rücktritt des Kunden: Der Kunde kann bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Angabe von Gründen, schriftlich zurücktreten. Geht der Rücktritt später ein, so werden dem Kunde 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Tritt der Kunde weniger 7 Tage vor Kursbeginn zurück oder nach Beginn eines Kurses, so ist die Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. Erhält der Anbieter keinen schriftlichen Rücktritt wird ebenfalls der volle Betrag berechnet.

Rücktritte mit sofortiger Buchung eines Alternativtermins werden nicht in Rechnung gestellt.

3.2 Rücktritt von Verträgen: Der Anbieter behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn folgende beispielhafte Gründe, die er nicht zu vertreten hat, festzustellen sind:

  • kurzfristiger Ausfall des Dozenten
  • technische Gründe
  • ungünstige Witterung
  • höherer Gewalt vor

Vor Ausübung dieses Rücktrittrechts wird der Anbieter versuchen diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Kunde einverstanden ist. Solche Veränderungen werden dem Kunde unverzüglich mündlich oder schriftlich mitgeteilt. Der Anbieter behält sich vor vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, wenn die Entfernung zum Veranstaltungsort größer als 200 km ist.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung, auf der Homepage des Anbieters veröffentlichten Preise.

4.2 Alle genannten Preise sind Nettopreise, zuzüglich ggf. anfallender gesetzlicher Steuern. Grundsätzlich wird nach § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet, es sei denn die Geschäftsform ändert sich.

4.3 Die Kursgebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

4.4 Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 9 Prozent über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Außerdem ist der Anbieter berechtigt eine Aufwandspauschale und Mahngebühren in Höhe von 40 € pro Mahnung zu erheben. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

4.5 Der Kunde hat die geschuldete Vergütung auf das vom Anbieter angegebene Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseinganges ist die Gutschrift auf das Konto des Anbieters maßgeblich.

4.6 Die verrechnete Personenanzahl ergibt sich aus den auf der Homepage veröffentlichten Preisen oder einem schriftlich vereinbarten Pauschalbetrag.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Führt der Anbieter die vereinbarten Kurse beim Kunden durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Schulungsräume und Freiflächen zur Durchführung des Feuerlöschertrainings unentgeltlich zur Verfügung.

Der Kunde stellt eine mindestens 6 m x 6 m große Fläche zur Durchführung des Feuerlöschtrainings zur Verfügung. Diese Fläche muss sich im Freien befinden, muss von allen Seiten ungehindert zugänglich sein, muss einen unbrennbaren Bodenbelag aufweisen und darf sich nicht im öffentlichen Raum befinden.

Für Schäden an der Fläche haftet der Kunde.

5.2 Voraussetzungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung im Betrieb des Kunden nötig sind, wird dieser, soweit nicht anders vereinbart, spätestens zu Beginn des Seminars auf eigene Rechnung funktionsfähig bereitstellen.

5.3 Werden bei Kursen Ressourcen des Kunden, öffentliche Flächen, oder zur Durchführung angemietete, gepachtete, geliehene oder sonstig überlassene Flächen genutzt, obliegt es dem Kunde, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Verlust, Zerstörung, oder Beschädigung vorzunehmen. Dies gilt auch unbeteiligten Dritten gegenüber.

5.4 Ist die vertragsgemäße Durchführung der vom Anbieter geschuldeten Leistung mit Eingriffen in Gegenstände, Gebäude oder Flächen des Kunden verbunden, leistet der Anbieter für die aus der vertragsgemäßen Durchführung resultierenden Beschädigungen oder Zerstörungen dieser keinen Ersatz. Auch gegenüber Dritten nicht.

5.5 Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgemäßen Durchführung der Leistung des Anbieters ohne das Verschulden des Anbieters sein eigenes Gerät beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, so ist der Anbieter berechtigt vom Kunde Ersatz zu verlangen.

5.6 Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen vollständig zur Kenntnis zu geben. Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunde zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige zur Durchführung relevanten Sachverhalte auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht.

5.7 Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug gerät, ist der Anbieter berechtigt ihm den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.8 Wird der Anbieter außerhalb seines Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunde alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen.

5.9 Der Anbieter ist berechtigt die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend getroffen sind. Der Kunde wird den Anbieter rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.

6. Haftung

6.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, wenn der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

6.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6.3 Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 1-3 vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.

6.4 Soweit die Schadenersatzhaftung des Anbieters nach den vorgesehenen Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung des Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Kunden.

7. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Brandschutz Protect Sven Ockenfels bzw. Brandschutz Protect Felix Baum.

8.2 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Brandschutz Protect Sven Ockenfels bzw. Brandschutz Protect Felix Baum nicht teil.

8.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8.4 Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als rechtlich unwirksam erweisen, so behält der restliche Teil seine volle Gültigkeit. An die Stelle der betreffenden Bestimmung tritt diejenige Regelung, die den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg in rechtsgültiger Weise mindestens am nächsten kommt.

Stand: 05.11.2023 Brandschutz Protect Sven Ockenfels / Brandschutz Protect Felix Baum

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