Brandschutzhelfer Ausbildung
in Arztpraxen

Wir bilden ihr Praxispersonal zu Brandschutzhelfern aus

Die Ausbildung von Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern zu Brandschutzhelfern ist notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit am Arbeitsplatz im Falle eines Brandes zu gewährleisten. Es muss immer sichergestellt sein, dass ein ausgebildeter Mitarbeiter in ihrer Praxis vor Ort ist. Im Ernstfall können gut ausgebildete Brandschutzhelfer schnell und angemessen reagieren, um das Wohl aller Mitarbeiter und Patienten zu gewährleisten und Sachschäden zu minimieren.

Buchen Sie jetzt ein Seminar bei uns und lassen Sie ihr Personal von Fachkräften der Berufsfeuerwehr Köln zu Brandschutzhelfern ausbilden.

Vor-Ort Seminar

Ab 49€/Person

inkl. MwSt.

Sammelseminar

Ab 99€/Person

inkl. MwSt.

Nach erfolgreicher Teilnahme an einem unserer Seminare erhalten Sie eine von Versicherungen und der Berufsgenossenschaft anerkannte Teilnahmebescheinigung.

Anforderungen an Brandschutzhelfer in einer Zahnarztpraxis, Arztpraxis und im Krankenhaus

Es muss stehts sichergestellt sein, dass sich ein geschulter Brandschutzhelfer während der Betriebszeiten in Ihrer Praxis befindet. Diese Vorgabe kann aufgrund von personellen Engpässen oder Ausfällen infolge von Krankheit oder Urlaub oft nicht konsequent erfüllt werden.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen mindestens 5% des Personals als Brandschutzhelfer geschult sein. Diese Prozentangabe gilt sowohl für die Gesamtanzahl der Mitarbeiter in Praxen oder in Krankenhäusern, als auch für die tatsächlich anwesenden Beschäftigten mit einer Brandschutzhelferausbildung. Die gleichen Anforderungen gelten auch für Brandschutzhelfer in Unternehmen und Brandschutzhelfer Ausbildung für Lehrkräfte und Erzieher in Schulen und Kitas. Aufgrund der einfacheren Personalplanung empfehlen wir mindestens 10% der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen.

Anzahl der Brandschutzhelfer nach Gefährdungsbeurteilung

Die Anzahl der Brandschutzhelfenden orientiert sich im Allgemeinen an der Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung wird vom Arbeitgeber selbst oder einer fachkundigen Person erstellt. In Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Krankenhäusern halten sich in der Regel Personen auf, die in einem Ereignisfall, z.B. bei einem Brand, aufgrund ihrer Krankheit auf die Unterstützung des Praxis- oder Krankenhauspersonals angewiesen sind. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass alle Mitarbeiter mit dem Brandschutzkonzept, den Feuerlöscheinrichtungen und den Evakuierungsmöglichkeiten vertraut sind und zu Brandschutzhelfern in Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Krankenhäusern geschult sind. Der Brandschutzhelfer kann dazu beitragen, aufwendige Evakuierungen oder eine gefährliche Brandbekämpfung der Feuerwehr zu vermeiden. Hier erfahren Sie mehr über die die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers.

Unsere Empfehlung bei der Ausbildung von medizinischem Personal

Wir empfehlen aus Erfahrung mindestens 10 % der Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden. In Krankenhäusern sind zusätzlich spezielle Evakuierungsmaßnahmen zu beachten, wie beispielsweise die horizontale Evakuierung. Patienten, die bettlägerig oder mobil stark eingeschränkte sind, können je nach Aufbau des Krankenhauses nur  horizontal in einen anderen sicheren Brandschutzabschnitt evakuiert werden. Hier ist eine qualifizierte Ausbildung notwendig und die praktische Übung der örtlichen Evakuierungstechniken.

In unserem Lehrgang für Brandschutzhelfer in Arztpraxen und Krankenhäusern gehen wir neben der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen auf Evakuierungstechniken von kranken und schwachen Personen ein.

Ihre Vorteile bei Brandschutz-Protect

Praxisnahe Ausbildung

Wir legen unseren Fokus auf die praxisnahe Brandschutzhelfer Ausbildung. Wir berichten aus dem "Einsatzleben" und konzentrieren uns auf die wichtigen Inhalte.

Medizinisches Grundwissen

Aufgrund unserer Erfahrungen im Rettungsdienst, wissen wir um die Sorgen und Nöte der Patienten und Pflegekräfte im Ereignisfall.

Terminliche Flexibilität

Aufgrund unseres Schichtdienstes sind wir in der Regel flexibel und können uns an Ihre Bedürfnisse anpassen. Kontaktieren Sie uns gerne.

Brandschutzhelfer Ausbildung für die Qualitätsmanagement-Zertifizierung in Arztpraxen

Arztpraxen können zur Qualitätssicherung ihr Qualitätsmanagement zertifizieren lassen. Im Zuge dieser Zertifizierung wird eine Bewertung des Brandschutzkonzepts der Praxis sowie der benannten Brandschutzhelfer durchgeführt. Die Brandschutzhelfer müssen gemäß den Richtlinien ASR 2.2 und der DGUV Information 205-23 qualifiziert sein. Gerne bieten wir Ihnen die entsprechende Schulung an, um Ihre QM-Zertifizierung zu unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Unser Service bei Brandschutz-Protect

Praxisnahe Ausbildung

Wir führen die theoretische und praxisnahe Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Köln und Umland durch. Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Berufsfeuerwehr Köln vermitteln wir den Teilnehmern wichtiges Wissen rund um den Brandschutz. Im praktischen Teil des Lehrgangs demonstrieren wir eine Fettexplosion sowie den Zerknall eines Druckbehälters.

Kompetente Beratung

Wir stehen Ihnen gerne mit umfassender Beratung im Bereich der Brandschutzhelferausbildung zur Verfügung. Unsere Angebote umfassen sowohl Vor-Ort-Seminare, bei denen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre brandschutztechnischen Einrichtungen begutachten, als auch Sammelseminare in unseren Räumlichkeiten. Nutzen Sie noch heute die Möglichkeit, von unserer Fachexpertise zu profitieren, indem Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch kontaktieren!

Häufig gestellte Fragen zu Brandschutzhelfern in Arztpraxen

In jeder Praxis und jedem Krankenhaus müssen mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein. Um die Vorgabe zu gewährleisten, empfehlen wir mindestens 10 % aller Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen.

Die genaue Anzahl geht aus der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Einrichtung hervor.

Sollten keine Brandschutzhelfer ausgebildet sein, könnte die Versicherung im Ereignisfall eine Obliegenheitspflichtverletzung feststellen. Bei grob fahrlässiger Obliegenheitspflichtverletzung, kann die Versicherung die vereinbarten Leistungen kürzen. Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung und Kausalität ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Gleichzeitig kann es bei Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften zu hohen Geldbußen kommen. Grundsätzlich ist die Leitung des Krankenhauses bzw. der Arztpraxis für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis Brandschutzhelfer werden. Es werden keine speziellen Vorkenntnisse für die Ausbildung vorausgesetzt. Jeder, der Brandschutzhelfer werden möchte, muss die halbtägige Ausbildung absolvieren. Anschließend muss diese Person durch den Arbeitgeber zum Brandschutzhelfer bestellt werden.

Der Ablauf der Brandschutzhelfer Ausbildung ist in der DGUV Information 205-023 beschrieben. Ein Ausbilder mit der feuerwehrtechnischen Ausbildung (mindestens) des Gruppenführers, darf Brandschutzhelfer ausbilden. In einem praktischen und theoretischen Teil werden Grundsätze des Brandschutzes vermittelt und die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen besprochen. Außerdem gehen wir im Rahmen der Ausbildung auf Evakuierungsmöglichkeiten ein.
Ein Brandschutzhelfer muss am Ende der Ausbildung in der Lage sein, einen Entstehungsbrand löschen und bei der Evakuierung entscheidend unterstützen zu können.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss alle 2 bis 5 Jahre wiederholt werden. Das ist sinnvoll, um den Umgang mit Feuerlöschern und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen zu üben.

Diejenigen, die die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgreich absolviert haben, können als solche bestellt werden. Daneben können Feuerwehrleute zu Brandschutzhelfern bestellt werden, sofern sie mindestens die feuerwehrtechnische Grundausbildung absolviert haben und sich im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr weiterbilden.